Kostenerstattungen

Zahlen die Krankenkassen meine Sitzung?
Die Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Im Falle einer privaten Krankenversicherung und Zusatzversicherung für Leistungen von Heilpraktikern bitte ich Sie um direkte vorherige Abklärung mit Ihrer Krankenkasse.
Folgende Fragen sind dabei mit der Krankenkassen zu klären:

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1. Schließt der Versicherungsvertrag psychotherapeutische Leistungen nach Ziffer 19.1 ff Gebühr durch Heilpraktiker für Psychotherapie ein?
2. Muss vor Therapiebeginn eine schriftliche Zusage der Versicherung eingeholt werden?
3. In welcher Höhe erstattet die Versicherung die Therapiekosten? Wie hoch ist eventuell eine Eigenbeteiligung?
4. Wie viele Therapiestunden werden erstattet? Ist die Dauer der Therapie oder die Erstattungssumme pro Jahr begrenzt?
5. Welche psychotherapeutischen Verfahren werden erstattet? Gibt es Verfahren, die von der Erstattung ausgeschlossen sind.
6. Welche sonstigen Voraussetzungen müssen gegebenenfalls noch erfüllt sein?
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Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen können.
Sie bekommen von Ihrer Kasse dann den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise zurückerstattet, je nach deren Tarifbestimmungen.
(Quelle: Link – Verband freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und psychologischer Berater e.V)
Sollten Sie keine Übernahme von einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse gewährt bekommen, tragen Sie die Therapiekosten selbst. Dies hat therapeutisch gesehen oft sogar einen Vorteil, da es meist positiv zum Heilerfolg beiträgt, weil wir einer Sache, die uns Geld kostet, meist mehr Wertschätzung und Ernsthaftigkeit entgegenbringen.
Eine gelungene, erfolgreiche Therapie ist ihr Geld allemal wert und Sie können vor allem jahrelang davon profitieren.
Honorare für Psychotherapie, die von den Kassen nicht übernommen werden, können Sie eventuell steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen, sofern sie einen bestimmten zumutbaren Betrag überschreiten..